A. Zielsetzung und inhaltliche Ausrichtung

          Es gibt über 100 juristische Fachzeitschriften in Österreich –
          gibt es hier noch Platz für ein weiteres Medium
          und welchen soll das »Spektrum« finden ?

Die Sinnfrage haben wir uns natürlich auch gestellt und das Konzept so gestaltet, dass wir überzeugt sind, nicht nur eine Lücke für Autorinnen und Autoren zu schließen, sondern auch in einer sich im Umbruch befindlichen Medienlandschaft eine zukunftsfähige Lösung anzubieten, die sowohl den neuen technischen Möglichkeiten, wie auch den sich ändernden Rezeptionsgewohnheiten und Arbeitsweisen von Juristinnen und Juristen Rechnung trägt. Die zahlreichen Überlegungen, die hier eine Rolle gespielt haben, werden im Folgenden angesprochen.

          Welche juristischen Teildisziplinen deckt das » Spektrum « ab ?

Grundsätzlich wollen wir das gesamte Spektrum der Rechtswissenschaften von Arbeitsrecht bis zum Zivilgerichtlichen Verfahren abdecken. Zumindest in der Anfangsphase werden wir uns aber auf das geltende Recht beschränken.

          Was ist die Blattlinie des » Spektrums « ?

Unsere Ausrichtung ist primär wissenschaftlich. Wir stehen daher als Publikationsmedium insbesondere für längere, tiefgehende Beiträge zur Verfügung. Neben »  klassischen « Fachbeiträgen und Besprechungsaufsätzen von Grundsatzjudikaten, können bei uns auch Antrittsvorlesungen, ausgereifte Working Papers, Proceedings von Konferenzen und Symposia eingereicht werden. Die Messlatte für eine Veröffentlichung ist die inhaltliche Qualität des Manuskripts.

          Wurde deshalb das Double-Blind-Peer-Review-Verfahren eingeführt?

Das ist nur einer der Gründe, die den Ausschlag gaben, dieses insbesondere in den Naturwissenschaften längst etabliertes Auswahlverfahren für das Spektrum zu wählen. Es wären aber auch andere Formen der Begutachtung denkbar gewesen; einen Überblick über die verschiedenen Formen der Begutachtung mit weiterführenden Links kann man unter dieser Adresse finden: <www.wikipedia.org/wiki/Peer-Review> Ein weiterer Grund war, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass für die akademischen Karrieren von jungen Juristinnen und Juristen in Zukunft die Frage, in welchen Zeitschriften publiziert wurde und wie deren Auswahlverfahren ausgestaltet ist, einen ähnlichen Stellenwert bekommt, wie in anderen Wissenschaften.

          Ist das Spektrum damit nur für die Wissenschaft interessant ?

In Hinblick auf den Kreis der Autorinnen und Autoren stehen wir natürlich Praktikerinnen und Praktikern ebenso offen, wie Mitgliedern der Scientific Community. Und auch wenn wir Beiträge veröffentlichen, die für die Scientific Community von Bedeutung sind und zum Teil bislang nur schwer zugänglich gemacht werden konnten, wollen wir als ersten Schritt zumindest all jene für uns gewinnen, die sich aus beruflicher Notwendigkeit oder aus Interesse mit grundlegenden oder komplexen Rechtsfragen beschäftigen. Diesen Juristinnen und Juristen begegnet man glücklicherweise nicht nur an den Universitäten, sondern auch in den Rechtsberatenden Berufen, der Justiz und Verwaltung oder in Interessensvertretungen. Darüber hinaus erlaubt uns die Publikationsform als Online-Journal eine laufende Weiterentwicklung unseres »  Angebots «, sodass wir hoffen, dass es uns gelingen wird, einen großen Leserkreis zu finden.

          An welche Weiterenwicklungen ist dabei gedacht ?

Hier befinden wir uns noch mitten in der Konzeption und Diskussion. Anregungen wie auch jede Form des Feedbacks greifen gerne auf. Wer sich dafür interessiert, welche Ideen wir zukünftig umsetzen können, ist herzlich eingeladen, regelmäßig unsere Seite zu besuchen. Abonnenten haben die Möglichkeit, bei der Registrierung oder auch nachträglich im Login-Bereich das Kästchen » Ich möchte über die Veröffentlichung eines jeden neuen Beitrags verständigt werden « zu aktivieren. Sie werden dann auch über wichtige Weiterentwicklungen verständigt. In diesem Bereich soll zB mit steigender Anzahl an Beiträgen die Möglichkeit zur Einschränkung auf bestimmte Themengebiete möglich sein.

          Mein Arbeitsalltag lässt mir dennoch nur begrenzt Zeit für die Lektüre von von Fachzeitschriften –             kann ich bei langen Abhandlungen zumindest rasch erkennen, ob sie für mich von Interesse ist?

Aufsätzen ist ein Abstract vorangestellt, der von jedem Besucher der Seite unter » Details « bei eingesehen werden kann. Abonnentinnen und Abonnenten, die sich noch einen detaillierten Überblick verschaffen wollen, steht bei langen Beiträgen meist ein zusätzlicher Abstract zur Verfügung.

 


 

B. Online und/oder Print, das technische Konzept

          Wird es das » Spektrum der Rechtswissenschaft « nur online
          geben?

Während eines Kalenderjahres gibt es uns tatsächlich nur in elektronischer Form. Es wird jedoch zu Beginn des jeweiligen Folgejahres ein Jahrgangsband für Archivzwecke und als Belegstück für unsere Autorinnen und Autoren, die Herausgeber und Beiräte erscheinen.

          Warum erscheint das Spektrum nicht ( auch ) gedruckt als Heft
          wie die meisten anderen » großen « Zeitschriften ?

Das hat mehrere Gründe, die in Summe den Ausschlag für diese Lösung gaben:

  • Rasches Erscheinen: Wir können nach Erteilung des Imprimatur den Beitrag sofort zugänglich machen und müssen nicht bis zur Komplettierung eines gedruckten Heftes warten.
  • ( Fast ) keine Restriktion hinsichtlich des Umfangs: Wir ziehen erst dort die Grenze, wo man das Manuskript als Buch veröffentlichen kann.
  • Sich verändernde ( Lese- )   Gewohnheiten und auch ein wenig Umweltschutz: Wenn man sich heute viele Schreibtische von Juristinnen und Juristen aber auch in Steuerberatungskanzleien ansieht, findet man meist einen Stapel von Ausdrucken aus Datenbanken und Kopien von Zeitschriftenbeiträgen, während sich das gedruckte Heft im Umlauf befindet. Beim Spektrum kann man sich gleich einen ordentlichen Ausdruck machen, der hinsichtlich der Qualität des Layouts einer klassischen gedruckten Zeitschrift entspricht. Auch werden Tablett-PCs, von Smartphones mit großem Display ganz zu schweigen, in den nächsten Jahren wahrscheinlich einen ähnlichen Siegeszug antreten wie Handys und Laptops – und auch wenn man hoffentlich noch viele Jahre weiterhin lange Texte lieber als Druckwerk und nicht auf einem Display wird lesen wollen – so wird die Zukunft von Fachzeitschriften vermutlich elektronisch sein.    Und wenn die Mehrheit der Leserinnen und Leser entweder am Bildschirm liest oder einen Ausdruck herstellt, stellt sich die Frage, ob man auch noch Papier auf  den Druck von Heften verwenden soll.
  • Die Kosten: Nicht nur weil das Spektrum jedenfalls 2011 kostenlos angeboten wird und wir von unseren Autorinnen und Autoren keine page-fees verlangen, wollen wir den Aufwand gering halten – und da würde, neben den reinen Druck- und Papierkosten, das Handling und vor allem der Versand den Kostenrahmen sprengen. Und sollte das Spektrum einen Preis haben müssen, so soll dieser so gering wie möglich gehalten werden.

          Es gibt technisch » spektakulärere « Lösungen für ein Projekt wie das Spektrum.
          Warum also die
Entscheidung für den Download von PDFs ?

Wir alle lesen große Textmengen, die vielfach komplexe Themen und Fragestellungen behandeln. Insbesondere bei längeren Texten ist ein gutes Layout in Kombination mit der » richtigen « Schrift nicht nur essentiell für die Leserlichkeit, sondern fördert auch das Textverständnis.

Darüber hinaus unterscheidet sich Leseverhalten bei auf Papier ( oder vergleichbaren Trägermedien ) gedruckten Texten von jenem auf Webseiten laut einer Studie aus dem Jahr 2008 massiv. Bei Texten auf Webseiten werden über 70% der Worte nicht gelesen. Die Studie berücksichtigt dabei zwar offenbar nicht Unterschiede der Textarten, ein Aspekt dürfte aber auch die Art der » Präsentation « der Texte sein.

Solange es nicht möglich ist, mit einem auf den ersten Blick » spektakuläreren « System online Texte in derselben typographischen Qualität darzustellen, wie mit einem guten für den ( Aus ) druck bestimmten Layout – und sich auch die Lesegewohnheiten nicht mehrheitlich andern – sehen wir noch keine Alternative zu dem von uns gewähltem Ansatz.

Ein weiterer Aspekt ist die Zitierfähigkeit. Diese ist mittlerweile auch bei reinen Online-Lösungen möglich, aber bei unserer Lösung der Abbildung einer » traditionellen « Zeitschriftenseite fühlen wir einfach wohler.

Darüber hinaus sollen unsere Autorinnen und Autoren, die Herausgeber und Beiräte auch ansprechend gestaltete Jahrgangsbände als Belegstücke erhalten; und das gelingt nach unserem Dafürhalten nur auf diesem Weg.

          Werden Jahrgangsbände auch verkauft werden ?

Ja – wir hoffen, dass solche Bände insbesondere für jene, die eine dauerhafte Archivierung jenseits der Festplatte oder des Aktenordners schätzen, interessant sein wird.

 

C. Open Access oder kostenpflichtiges Abonnement

          Das Abbonnement ist bis auf weiters kostenlos!

          Wie hoch werden dann die Kosten für ein
         
Abonnement sein ?

Das wird vor allem von der Resonanz bestimmt werden, die wir finden. Sowohl auf Seiten der Autorinnen und Autoren, also in Hinblick auf den Umfang und damit die anfallenden Kosten, als auch auf Seiten der Zielgruppe. Je mehr Leserinnen und Leser wir finden, desto günstiger werden wir unsere Inhalte anbieten können. Wir wollen den Abopreis jedenfalls so gering wie möglich ansetzen – es soll ein Preis deutlich unterhalb der mittlerweile fast schon Usus gewordenen Grenze von 100 Euro werden. Sollten wir kostenpflichtig werden müssen, werden wir unsere Leserinnen und Leser frühzeitig verständigen, damit sie die Zustimmung zur Verlängerung ihrer Abonnements erteilen können.

          Es wird also im Fall der Kostenpflichtigkeit keine
          automatische Verlängerung geben ?

Es wird keine geben. Wir werden allen registrierten Leserinnen und Lesern ein Mail zusenden und die Verlängerung anbieten. Wer dieser nicht ausdrücklich zustimmt, wird aus der Abonnentenliste einschließlich all seiner personenbezogenen Daten gelöscht werden.

 

D. Datenschutz

          Bei der Registrierung sind personenbezogene
          Daten anzugeben. Was passiert mit diesen und
          werden sie an Dritte weitergegeben ?

Diese Daten werden von uns gespeichert um die Zugänge zu verwalten. Wir werten sie auch dahingehend aus, dass wir wissen wollen, wie sich unsere Leserschaft auf die verschiedenen Berufsgruppen sowie regional und international verteilt.

Wenn uns jemand die Erlaubnis erteilt hat, auf Neuerscheinungen aus unserem Programm hinzuweisen, so verwenden wir auch die angegebene Email-Adresse zu diesem Zweck – und sollten wir die Anrede personalisieren, wird diese natürlich auch aus dem System generiert. Das gilt entsprechend für Verständigungen bei der Veröffentlichung neuer Beiträge.

Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Dienstes notwendig ist. Unter keinen Umständen werden von Daten verkauft oder vermietet.

Abschließend ist in diesem Zusammenhang noch darauf hinzuweisen, dass wir unter dieser url Cookies und ein Sessionmanagement verwenden, die die Benutzung unserer Online Angebote erleichtern. Unsere Cookies enthalten dabei keine personenspezifischen Informationen. noch sagen sie uns, wer der Besucher unserer Seiten ist und lassen auch Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten einer Abonnentin oder eines Abonnenten zu.

 


E. Autor werden

          Ich möchte ein Manuskript veröffentlichen.
          An wen wende ich mich ?

Am besten direkt an den Herausgeber oder die Herausgeberin derjenigen Teildisziplin, in die ihr Manuskript fällt. Die Übersicht finden Sie hier, die vollständigen Kontaktdaten auf der jeweiligen Subseite. Sind mehrere Herausgeber für einen Bereich genannt, so ist die Reihung alphabetisch und spiegelt nicht eine Rangfolge der » Zuständigkeit « wider.

          Welchen Umfang kann ein Manuskript maximal haben?

Die Grenze ziehen wir bei Abhandlungen, die bereits monographischen Charakter haben. Ab 100.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten kann man bei bestimmten Textarten ( etwa Antrittsvorlesungen ) an eine eigenständige Publikation denken.

           Ich habe das Manuskript eingereicht.
           Wie ist der weitere Ablauf ?

Der Herausgeber prüft zunächst die grundsätzliche Eignung für eine Veröffentlichung, etwa ob es sich um einen juristischen Text handelt, der Verfasser genannt ist. Danach sucht er zwei Gutachter und lässt ihnen das Manuskript in anonymisierter Form zukommen.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Text des eingereichten Manuskripts keinen Hinweis auf die Autorenschaft geben soll ( etwa » …wie ich bereits in meinem Aufsatz XY erläutert habe… « ).

Den Gutachtern steht für Ihre Bewertung ein kurzer Fragebogen zur Verfügung. Sie können die Veröffentlichung befürworten, mit Änderungen befürworten oder ablehnen. Es kann also sein, dass Sie vor einer Veröffentlichung noch aufgefordert werden, Anregungen aus dem Gutachten zu berücksichtigen; verständigt werden Sie aber in jedem Fall.

          Was geschieht, wenn ich diese Anregungen nicht
          berücksichtige ?

Wenn diese von Gutachtern oder Herausgeber als so essentiell eingestuft werden, dass sie Voraussetzung für eine Publikation sind, können wir diesfalls Ihr Manuskript nicht veröffentlichen.

           Ich habe die Änderungen berücksichtigt.
           Was geschieht nun ?

Je nachdem, welcher Natur diese Änderungen waren, werden sie noch vom Herausgeber durchgesehen – oder ein Gutachter hat sich bereit erklärt, dies selbst nochmals zu tun.

Danach wird das Manuskript an den Verlag weitergeleitet und mit dem Satz begonnen. In dieser Phase kann es sein, dass Sie vom Verlag kontaktiert und etwa gebeten werden, einen Abstract, ergänzende Kontaktdaten, ein Schlagwort- oder Normenverzeichnis oder Ihr Photo nachzureichen. Bei sehr umfangreichen Beiträgen kann auch noch der Wunsch an Sie gerichtet werden, im Sinn einer besseren Rezeption Ihrer Ergebnisse ein umfangreicheres Abstract zur Verfügung zu stellen.

          Was passiert, wenn ich nicht die Zeit für eine zusätzliche
          Zusammenfassung habe ?

Diesfalls werden wir Ihren Beitrag ohne eine solche detaillierte Orientierungshilfe veröffentlichen.

          Erhalte ich vor der Veröffentlichung noch
          Korrekturfahnen ?

Ja, wir halten in diesem Bereich den traditionellen Ablauf einer Zeitschriftenproduktion ein:     Fahnen – Korrekturabzug für Autorin oder Autor – Korrektur und Umbruch im Verlag – Korrekturabzug für Herausgeber oder Herausgeberin – allfällige Letztkorrektur im Verlag – Imprimatur durch Herausgeber.

           Erhalte ich einen zweiten Satz Fahnen oder den Umbruch
           für weitere Korrekturen ?

Im Verlag ist man um einen raschen Satz sehr bemüht. Im Regelfall sollten daher inhaltliche Korrekturen nur in so geringem Umfang erforderlich sein, dass Sie uns mit der Rücksendung der Fahnen das » Imprimatur nach Korrektur « erteilen können. Die abschließende Freigabe für die Veröffentlichung erfolgt dann durch den Herausgeber, der den fertigen Umbruch Ihres Beitrags vom Verlag zur Letztkontrolle erhält.

Sollten Sie dennoch feststellen, dass zahlreiche oder umfangreiche Korrekturen vorgenommen werden müssen, kontaktieren Sie bitte vorab den Verlag und informieren Sie auch den Herausgeber. Wir finden dann individuell den besten und schnellsten Weg für deren Umsetzung.

          Wie lange dauert in etwa das gesamte Verfahren von der
          Einreichung des Manuskripts bis zur Veröffentlichung ?

So kurz als möglich. Auf eine genaue Zeitspanne können wir uns jedoch nicht festlegen, diese ist von zu vielen auch fremdbestimmten Faktoren abhängig.

Wir haben es uns aber als Ziel gesetzt, die Phase der Begutachtung binnen 8 Wochen abzuschließen. Kann der Beitrag ohne Änderungen veröffentlicht werden, sollten Sie die Fahnen längstens zwei Wochen nachdem das Manuskript im Verlag eingelangt ist, vom Verlag erhalten. Die Zeitdauer für die Einarbeitung Ihrer Korrekturen richtet sich dann nach deren Art und Umfang; dies gilt auch für deren Überprüfung und die Erteilung der Freigabe durch den Herausgeber. Im Normalfall sollte dies jeweils binnen zwei Wochen möglich sein.

In Summe rechnen wir mit einem Zeitraum von 10 Wochen, um unserem Qualitätsanspruch in inhaltlicher wie formaler Hinsicht gerecht werden zu können.

Hinzu kommt dann noch die Zeit, die Sie selbst für die Durchführung der Korrekturen benötigen.

          Erhalte ich ein Honorar für die Veröffentlichung ?

Leider nein – Sie erhalten jedoch von uns im Folgejahr einen gedruckten Jahrgangsband als Belegstück.

 


F. Navigation und Icons

          Gibt es irgendwelche Besonderheiten bei der Navigation ?

Nein, unsere Seite funktioniert ganz herkömmlich. Um die Orientierung und Navigation möglichst einfach zu gestalten, haben wir die Anzahl der Ebenen so gering wie möglich gehalten und uns statt für optische Spielereien für ein funktionales Design und, mit Ausnahme der Detailinformationen zu Herausgebern und Beiräten, gegen Pop-ups entschieden. 

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

das Spektrum der Rechtswissenschaft, eine der ersten juristischen open access Fachzeitschriften Österreichs, wird ab Jahreswechsel 2018/19 keine neuen Beiträge mehr veröffentlichen. Um zu den bislang publizierten Beiträgen zu gelangen, schließen Sie bitte dieses Popup-Fenster.

Wir danken den Autorinnen und Autoren sowie allen, die die Zeitschrift über die Jahre unterstützt haben.

Zugleich freut es uns, eine neue, inhaltlich stärker fokussierte Zeitschrift allen Interessierten vorstellen zu können: Das ebenfalls als open access Projekt kostenfrei zugängliche Spektrum des Wirtschaftsrechts (SPWR), welches Sie unter www.spektrum-des-wirtschaftsrechts.at kennenlernen können.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse!

Schließen